Personalvorsorgestiftung GLB

Aktuelles

Jahresrückblick 2024

Wichtige Zahlen im Überblick (in Klammern Vorjahr)

816
(806)
Aktiv Versicherte
56
(53)
Altersrentenbezüger
45 %
(49 %)
Anteil Rentenbezug bei Pensionierung
55 %
(51 %)
Anteil Kapitalbezug bei Pensionierung
2 %
(1 %)
Zusatzverzinsung Sparguthaben
1.25 %
(1.00 %)
BVG Mindeszins
121.34 %
(115.40 %)
Deckungsgrad
7.58 %
(4.59 %)
Rendite
2.00 %
(2.00 %)
technischer Zinssatz
6.80 %
(6.80 %)
Umwandlungssatz obligatorischer Teil
5.40 %
(5.60 %)
Umwandlungssatz überobligatorischer Teil
116.1 Mio
(104.8 Mio)
Bilanzsumme
61.9 Mio
(59.6 Mio)
Vorsorgekapital Aktive
22.8 Mio
(21.7 Mio)
Vorsorgekapital Rentner
5.2 Mio
(4.3 Mio)
technische Rückstellungen

Weitere Informationen

Dank des guten Jahresergebnisses 2024 stieg auch der Deckungsgrad.
Dieser gilt auch als Massstab für die Verzinsung der Sparkapitalien.
Hier dürfen wir mitteilen, dass wir die Sparkapitalien Ende 2025 mit 3.00 % zusätzlich verzinsen;
somit beträgt der Zinssatz gesamthaft 4.25 %.

 

variable Hypotheken oder Festhypotheken für selbst bewohntes Wohneigentum

Die Personalvorsorgestiftung GLB gewährt Mitarbeiter/-innen der gesamten GLB Gruppe
für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum Festhypotheken oder variable Hypotheken.

 Bei variablen Hypotheken gilt der vereinbarte Zins bis auf Widerruf und bei Anpassungen werden
die Destinatäre 3 Monate im voraus informiert.

Neben variablen Hypotheken bietet die Stiftung auch Festhypotheken von 3 - 10 Jahren an.
Hier werden die aktuellen Zinssätze monatlich angepasst und sind auf der Seite der Hypotheken ersichtlich.

Auflagen, um in den Genuss von Hypotheken zu kommen:
- Objekte mit maximal 3 Wohnungen, eine davon muss selber bewohnt werden
- Schuldbriefe in der Höhe der Kreditsumme (ohne Vorgang)
- Gegenwert und Tragbarkeit muss vorhanden resp. gewährleistet sein

Neben den aktuellen Zinsen können in der Rubrik Hypotheken weitere Informationen entnommen werden.

Beitragslücken

Die meisten Versicherten haben weiterhin die Möglichkeit, vorhandene Beitragslücken zu schliessen. Die Höhe dieser Lücke im Einzelfall ist auf dem Vorsorgeausweis unter Punkt 6 ersichtlich.
Durch die Schliessung (Einzahlung) dieser Lücke oder einem Teil davon kann das Kapital und dadurch auch der Rentenbetrag erhöht werden.
Zusätzlich kann von einer besseren Verzinsung profitiert werden und zudem sind diese Einzahlungungen steuerlich abzugsfähig.

 

Senkung Umwandlungssatz per 1.1.2023

Der aktuelle Umwandlungssatz von 5,8 % auf dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens ist aufgrund der heutigen Lebenserwartung zu hoch. Daher hat der Stiftungsrat eine stufenweise Reduktion des Umwandlungssatzes auf 5,0 % beschlossen. Die erste Senkung erfolgt per 01.01.2023 und die letzte per 01.01.2026. Die einzelnen Absenkungen sind in Anhang 5 des BVG-Reglementes ersichtlich. Als Ausgleich für die dadurch sinkenden Renten wird eine einmalige Zusatzverzinsung von 1,00 % auf dem gesamten Altersguthaben per 31.12.2022 gewährt. Diese Zusatzverzinsung erhalten alle Versicherten, welche am 01.01.2023 in unserer Kasse sparversichert sind und zwar unabhängig von Höhe und Zusammensetzung des Altersguthabens.

Bei Fragen gibt der Geschäftsführer Daniel Leibundgut gerne weitere Auskunft.

KONTAKT

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Bahnhofstrasse 27
3550 Langnau i.E.
Telefon 034 408 17 17
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