
Personalvorsorgestiftung GLB
Aktuelles
Jahresrückblick 2023
Wichtige Zahlen im Überblick (in Klammern Vorjahr)
(774)
(49)
(52 %)
(48 %)
(3 %)
(1 %)
(109.63 %)
(-6.10 %)
(1.50 %)
(6.80 %)
(5.80 %)
(95.0 Mio)
(56.7 Mio)
(20.7 Mio)
(5.1 Mio)
Weitere Informationen
Dank des guten Jahresergebnisses 2023 stieg auch der Deckungsgrad.
Dieser gilt auch als Massstab für die Verzinsung der Sparkapitalien.
Hier dürfen wir mitteilen, dass wir die Sparkapitalien Ende 2024 mit 2 % zusätzlich verzinsen;
somit beträgt der Zinssatz gesamthaft 3.25 %.
Weitere Informationen entnehmen Sie unter Infos & Dokumente, beim Jahresbericht 2023 oder Infos an Mitarbeitende 2024
variable Hypotheken oder Festhypotheken für selbst bewohntes Wohneigentum
Die Personalvorsorgestiftung GLB gewährt Mitarbeiter/-innen der gesamten GLB Gruppe
für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum Festhypotheken oder variable Hypotheken.
Bei variablen Hypotheken gilt der vereinbarte Zins bis auf Widerruf und bei Anpassungen werden
die Destinatäre 3 Monate im voraus informiert.
Neben variablen Hypotheken bietet die Stiftung auch Festhypotheken von 3 - 10 Jahren an.
Hier werden die aktuellen Zinssätze monatlich angepasst und sind auf der Seite der Hypotheken ersichtlich.
Auflagen, um in den Genuss von Hypotheken zu kommen:
- Objekte mit maximal 3 Wohnungen, eine davon muss selber bewohnt werden
- Schuldbriefe in der Höhe der Kreditsumme (ohne Vorgang)
- Gegenwert und Tragbarkeit muss vorhanden resp. gewährleistet sein
Neben den aktuellen Zinsen können in der Rubrik Hypotheken weitere Informationen entnommen werden.
Beitragslücken
Die meisten Versicherten haben weiterhin die Möglichkeit, vorhandene Beitragslücken zu schliessen. Die Höhe dieser Lücke im Einzelfall ist auf dem Vorsorgeausweis unter Punkt 6 ersichtlich.
Durch die Schliessung (Einzahlung) dieser Lücke oder einem Teil davon kann das Kapital und dadurch auch der Rentenbetrag erhöht werden.
Zusätzlich kann von einer besseren Verzinsung profitiert werden und zudem sind diese Einzahlungungen steuerlich abzugsfähig.
Senkung Umwandlungssatz per 1.1.2023
Der aktuelle Umwandlungssatz von 5,8 % auf dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens ist aufgrund der heutigen Lebenserwartung zu hoch. Daher hat der Stiftungsrat eine stufenweise Reduktion des Umwandlungssatzes auf 5,0 % beschlossen. Die erste Senkung erfolgt per 01.01.2023 und die letzte per 01.01.2026. Die einzelnen Absenkungen sind in Anhang 5 des BVG-Reglementes ersichtlich. Als Ausgleich für die dadurch sinkenden Renten wird eine einmalige Zusatzverzinsung von 1,00 % auf dem gesamten Altersguthaben per 31.12.2022 gewährt. Diese Zusatzverzinsung erhalten alle Versicherten, welche am 01.01.2023 in unserer Kasse sparversichert sind und zwar unabhängig von Höhe und Zusammensetzung des Altersguthabens.
Bei Fragen gibt der Geschäftsführer Daniel Leibundgut gerne weitere Auskunft.