Personalvorsorgestiftung GLB

Aktuelles

Jahresrückblick 2023

Wichtige Zahlen im Überblick (in Klammern Vorjahr)

806
(774)
Aktiv Versicherte
53
(49)
Altersrentenbezüger
49 %
(52 %)
Anteil Rentenbezug bei Pensionierung
51 %
(48 %)
Anteil Kapitalbezug bei Pensionierung
1 %
(3 %)
Zusatzverzinsung Sparguthaben
1 %
(1 %)
BVG Mindeszins
115.40 %
(109.63 %)
Deckungsgrad
+4.59 %
(-6.10 %)
Rendite
2.00 %
(1.50 %)
technischer Zinssatz
6.80 %
(6.80 %)
Umwandlungssatz obligatorischer Teil
5.60 %
(5.80 %)
Umwandlungssatz überobligatorischer Teil
104.8 Mio
(95.0 Mio)
Bilanzsumme
59.6 Mio
(56.7 Mio)
Vorsorgekapital Aktive
21.7 Mio
(20.7 Mio)
Vorsorgekapital Rentner
4.3 Mio
(5.1 Mio)
technische Rückstellungen

Weitere Informationen

Dank des guten Jahresergebnisses 2023 stieg auch der Deckungsgrad.
Dieser gilt auch als Massstab für die Verzinsung der Sparkapitalien.
Hier dürfen wir mitteilen, dass wir die Sparkapitalien Ende 2024 mit 2 % zusätzlich verzinsen;
somit beträgt der Zinssatz gesamthaft 3.25 %.

Weitere Informationen entnehmen Sie unter Infos & Dokumente, beim Jahresbericht 2023 oder Infos an Mitarbeitende 2024

variable Hypotheken oder Festhypotheken für selbst bewohntes Wohneigentum

Die Personalvorsorgestiftung GLB gewährt Mitarbeiter/-innen für einen Abschuss einer Hypothek einen variablen Mitarbeiterzins von 1,70 % für selbstbewohntes Wohneigentum.
 Dieser Zins gilt bis auf Widerruf und bei Anpassungen werden die Destinatäre 3 Monate im voraus informiert.

Neben variablen Hypotheken bietet die Stiftung auch Festhypotheken von 3 - 10 Jahren an.
Hier werden die aktuellen Zinssätze monatlich angepasst und sind auf der Seite der  Hypotheken ersichtlich.

Auflagen, um in den Genuss einer solchen Hypothek zu kommen:
- Objekte mit maximal 3 Wohnungen, eine davon muss selber bewohnt werden
- Schuldbriefe in höhe der Kreditsumme, ohne Vorgang
- Gegenwert und Tragbarkeit muss vorhanden resp. gewährleistet sein

Neben den aktuellen Zinsen können in der Rubrik Hypotheken weitere Informationen entnommen werden.

 

 

Beitragslücken

Die meisten Versicherten haben weiterhin die Möglichkeit, vorhandene Beitragslücken zu schliessen. Die Höhe dieser Lücke im Einzelfall ist auf dem Vorsorgeausweis unter Punkt 6 ersichtlich.
Durch die Schliessung (Einzahlung) dieser Lücke oder einem Teil davon kann das Kapital und dadurch auch der Rentenbetrag erhöht werden.
Zusätzlich kann von einer besseren Verzinsung profitiert werden und zudem sind diese Einzahlungungen steuerlich abzugsfähig.

 

Senkung Umwandlungssatz per 1.1.2023

Der aktuelle Umwandlungssatz von 5,8 % auf dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens ist aufgrund der heutigen Lebenserwartung zu hoch. Daher hat der Stiftungsrat eine stufenweise Reduktion des Umwandlungssatzes auf 5,0 % beschlossen. Die erste Senkung erfolgt per 01.01.2023 und die letzte per 01.01.2026. Die einzelnen Absenkungen sind in Anhang 5 des BVG-Reglementes ersichtlich. Als Ausgleich für die dadurch sinkenden Renten wird eine einmalige Zusatzverzinsung von 1,00 % auf dem gesamten Altersguthaben per 31.12.2022 gewährt. Diese Zusatzverzinsung erhalten alle Versicherten, welche am 01.01.2023 in unserer Kasse sparversichert sind und zwar unabhängig von Höhe und Zusammensetzung des Altersguthabens.

Bei Fragen gibt der Geschäftsführer Daniel Leibundgut gerne weitere Auskunft.

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Bahnhofstrasse 27
3550 Langnau i.E.
Telefon 034 408 17 17
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