
Organisation der Personalvorsorgestiftung GLB
Rechtsform und Zweck
Die Personalvorsorgestiftung GLB, nachfolgend Kasse genannt, ist eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB),
Art. 331 des Obligationenrechts (OR) sowie Art. 48 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG).
Die Kasse bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der GLB
und der angeschlossenen zusätzlichen Arbeitgebern sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von
Alter, Tod und Invalidität zu versichern.
Der Anschluss eines Arbeitgebers erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.
Die Kasse kann über die gesetzlichen Mindestleistungen (obligatorische Vorsorge) hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.
Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Kasse Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst
Versicherungsnehmerin und Begünstigte zu sein hat.