Finanzierung durch die Personalvorsorgestiftung GLB
Wer erhält eine Hypothek
Die Personalvorsorgestiftung GLB gewährt ihren Versicherten sowie Rentnern Hypotheken.
Das Gesamtvolumen an Hypotheken ist begrenzt und richtet sich nach der Anlagestrategie der Stiftung.
Welche Objekte werden finanziert
Es wird nur selbstbewohntes Wohneigentum finanziert.
Dies kann sowohl ein Einfamilienhaus wie eine Eigentumswohnung sein. Möglich ist auch ein Mehrfamilienhaus
(max. 3 Wohnungen). Dabei muss eine Wohnung vom Kreditnehmer selber bewohnt werden und die anderen müssen zu marktüblichen Preisen vermietet sein und die Tragbarkeit muss gewährleistet sein.
Die Totalbelehnung eines Objektes darf den Wert von 1'200'000.– nicht übersteigen.
Zinssätze variable Hypothek
Die Zinssätze werden von der Anlagekommission festgesetzt und passen sich dem Markt an. Bei Aenderung ist dem Kreditnehmer dies innerhalb der nötigen Frist bekannt zu geben.
Variable Hypotheken können halbjährlich amortisiert und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder erhöht werden.
Die zweite Hypothek ist entweder direkt oder indirekt zu amortisieren. Spätestens 15 Jahre nach Gewährung oder bei ordentlicher Pensionierung ist diese zurückzuzahlen.
Hypothek | Zinssatz unverändert seit 1.10.2023 |
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I. Hypothek | 1.7 % |
II. Hypothek | 2.8 % |
Festhypotheken
Die unten aufgeführten Zinssätze gelten nur für Belastungen der I. Hypothek.
Die Zinssätze werden monatlich überprüft und angepasst.
Die aktuellen Zinssätze sind gültig ab 22. August 2024
Verlässt ein Kreditnehmer die Stiftung innerhalb der Vertragsdauer erhöht sich im folgenden Semester/Jahr der Zinssatz um 0.3 %. Der austretende Mitarbeiter hat dann bis max. ein Jahr nach Austritt Zeit, um die Festhypothek auf ein Semesterende ohne Zusatzkosten aufzulösen und bei einem anderen Institut abzuschliessen.
Laufzeit | Zinssatz |
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3 Jahre | 1.60 % |
5 Jahre | 1.65 % |
8 Jahre | 1.70 % |
10 Jahre | 1.70 % |
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Reglement für Hypotheken über die PK
Gewährung von Hypotheken über die Personalvorsorgestiftung der GLB
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